Angola*

Ein Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR am 12. Juni 1984 sah vor, die Berufsbildung von jungen Angolanern stärker auf die kommerziellen Interessen der DDR zu konzentrieren. Zunächst sah es so aus als sollten nur Fachleute für die von der DDR gelieferten Anlagen sowohl in der DDR als auch in Angola ausgebildet werden. Im Beschluss vom 3. August 1984 hieß es dann schon, es sollte mit der VR Angola über die zeitweise Beschäftigung und Qualifizierung angolanischer Werktätiger verhandelt werden. Das Abkommen war absehbar mit dem Jahr 1990 ausgelaufen. Ein Beschluss des Ministerrates vom 25. Januar 1990 der Modrow-Regierung sah keine Verlängerung des Vertrages vor.

Algerien*

Ein Abkommen mit Algerien ging auf einen Beschluss des Ministerrates der DDR vom 23. Mai 1973 zurück. Darin heißt es „Gegenüber Algerien ist eine exakte Abgrenzung zur Beschäftigung von Gastarbeitern in imperialistischen Staaten vorzunehmen“. „Mit der Beschäftigung algerischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben erfolgt eine engere Zusammenarbeit beider Völker.“ Die Werktätigen beider Länder seien gleichgestellt. Die Algerier könnten Erfahrungen in sozialistischen Betrieben sammeln, der Arbeitskräfteüberhang in Algier könne abgebaut und eine Auswanderung in imperialistische Staaten verhindert werden. Da es noch keine Erfahrungen mit Werktätigen aus dem nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet gäbe, solle der Einsatz auf 300 bis 500 Personen beschränkt werden. Der Transfer von 60% des Sozialversicherungsanteils und 30% des Arbeitseinkommens in konvertierbarer Währung werde als oberster Verhandlungsspielraum angesehen. Am 31. Januar 1974 gab es einen weiteren Beschluss des Ministerrates zu den Verhandlungen mit der VR Algerien. Ab März/April 1974 wurden 500 Algerier erstmals in Betrieben der Kohle- und Baustoffindustrie sowie im Landmaschinenbau eingesetzt. 50% des Nettolohnes wurden transferiert ebenso das Kindergeld. Der Aufenthalt sollte sich auf das Gebiet der DDR beschränken (also keine Kurzausflüge in den Westen). Vereinbart werden sollte der vierjährige Einsatz für 24 bis 40jährige Algerier, die mindestens die Grundschule erfolgreich absolviert hatten, die bereit waren in Gemeinschaftsunterkünften zu leben, und sich einer Gesundheitstauglichkeitsprüfung unterzogen. Ihre Kinder in Algerien würden einen Unterhaltszuschuss bekommen, aber keine Familienangehörige sollten einreisen dürfen. Vereinbart wurden: eine Heimreise pro Jahr mit Kostenübernahme durch die DDR, Teillohntransfer, Zollvergünstigungen für Geschenke, Verlängerung zur Qualifizierung im Einzelfall und Gewährung eines zusätzlichen algerischen Feiertages.
1975 wurden dann 2-3 Tausend Arbeitskräfte von der DDR angefordert. 1977/78 wurde der Einsatz fortgeführt und auf weitere Betriebe ausgedehnt. 1978 erreichte der Einsatz die Größe von 4200 Werktätigen, wurde aber später nicht wieder erreicht.

Mit Sambia, wurde 1980 die Ausbildung von 50 Facharbeitern und Ingenieurtechnikern in der Bunt- und Schwarzmetallurgie sowie im Maschinenbau beschlossen, mit Syrien die zeitweilige Beschäftigung von 600 Arbeitern in Betrieben der DDR.

* Zahlen und Fakten aus: © Gabriele Lubanda "Politische Beschlüsse zu Ausländerinnen und Ausländern in der DDR - eine exemplarische Übersicht - 2012"