Gabriele Lubanda

Politische Beschlüsse zu Ausländerinnen und Ausländern in der DDR – eine exemplarische Übersicht © 2012


Zahlen aus dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne

Ausländerinnen und Ausländer in der DDR per 27. April 1990:

154.271 gesamt, davon Frauen 42.894

Afrika:
18.895 gesamt, davon Frauen 1.934 davon Mocambique:
15.895, davon 1.522 Frauen

Amerika:
10.481, davon Frauen 2.326 davon Kuba:
9.735-, davon Frauen 2.137
Chile:
188, davon Frauen 7

Europa:
61.583, davon 15.704 Frauen davon Polen:
40.335, davon 8.581 Frauen

Asien.
62.856, davon Frauen 22.837 davon Vietnam:
57.344, davon Frauen 21.773
China:
882, davon 15 Frauen
Koreanische VR.
1.113, davon Frauen 207

Staatenlose:
291, davon 72 Frauen

Einbürgerungen  1972 - 1989: 21Tausend
 

Allgemeine Beschlüsse

1. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR vom 15. Februar 1979 zur Richtlinie zur Gewährleistung der staatlichen Aufsicht, Sicherheit und Ordnung beim Einsatz ausländischer Bürger in Betrieben und Einrichtungen der DDRNVS

-Zentrale Speicherung und Auswertung der Daten beim Staatssekretariat  für Arbeit und Löhne (letzte Liste vom 03. Mai 1990 je Einsatzbetrieb unterteilt nach Staatsangehörigkeit!) unter Einbeziehung der vom Generalstaatsanwalt der DDR übergebenen Informationen über Strafverfahren  gegen ausländische  Bürger in der DDR
zur  Kontrolle der vollständigen Erfassung der ausländischen Bürger in der DDR erfolgt ein Austausch der durch das Staatssekretariat für Arbeit und <Löhne und dem Ministerium des lnnern gespeicherten Daten ausländischer Bürger
-einbezogen waren alle Beschäftigten, also auch Studenten, Aspiranten
-außer bei politischem Einsatz (Parteistudenten ,Armee, Wismut sowie
Spezialhandel

Die Voraussetzungen waren:
- VertragsabschIuss
- Zustimmungspflicht bei sonstigen Verträgen
- RGW sowie ständiger Wohnsitz
- Bereiche, in denen ausländische Bürger nicht eingesetzt werden dürfen
- Verbot von Kameras etc.
- Datenerfassung für das Staatssekretariat Name, PKZ, besondere Vorkommnisse
   (Verstöße gegen Arbeitsdisziplin, Strafverfahren)

2. Beschluss vom 7. August 1980 zu Bericht über den Einsatz ausländischer Werktätiger in Kombinaten und Betrieben der DDR und Schlussfolgerungen für den Zeitraum 1981 bis 1995 WS

3. Beschluss des Ministerrates der DDR vom 25. Januar 1990 zur Verordnung über die befristete Beschäftigung ausländischer Bürger in Betrieben und Einrichtungen der DDR sowie Grundsätze für die weitere Beschäftigung ausländischer Werktätiger auf der Grundlage von Regierungsabkommen (Modrow)
-Dezentralisierung des Einsatzes der ausländischen Werktätigen und Neueinreisen entsprechend nur nach den betrieblichen Anforderungen
-Abkommen mit der Sozialistische Republik Vietnam (SRV) und Mocambique sind 1990 zu erneuern, aber Aussetzen der vereinbarten Neueinreisen (SRV = 660, Mocambique = 4000)
-Abkommen mit der Volksrepublik Polen und VR China sind fortzuführen
-Abkommen mit Angola nicht verlängern (Ablauf 12/1990)
- Kuba wünscht eine möglichst kurzfristige Rückkehr aller Werktätigen
-Möglichkeit des Wechsels in einen anderen Betrieb und der Verlängerung des Arbeitsvertrages um zwei Jahre

4. Chilenische Emigranten:

Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR  vom 01. August 1974 über die Aufnahme, Betreuung und Eingliederung der Politemigranten aus Chile in der DDR
- zur Durchführung des Beschlusses des Sekretariates des ZK der SED vom 17. Juli
1974:
- großzügige Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung, des Studiums und der
  Beschäftigung an wissenschaftlichen Einrichtungen einzuräumen
- konzentrierte Sprachausbildung während der Arbeitszeit
- Bildung einer zentralen Kulturgruppe
- einheitliche Regelung zur Einschulung der Kinder
- umfassende medizinische Betreuung
- Aussetzen der Kreditrückzahlungen der Emigranten für 1974/75
- Sicherung der wohnungsmäßigen Unterbringung der Funktionäre
- Unterbringung der Politemigranten in zwei Heimen
- konzentrierte arbeits- und wohnungsmäßige Unterbringung sichern

Einzelne Länder (zeitliche Ordnung, je nach dem Beginn der Verhandlungen)

Angola

1. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 12. Juni 1984 über die
- Konzeption zur weiteren Gestaltung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Berufsbildung bei Konzentration auf die Schwerpunkte der ökonomischen Zusammenarbeit mit der VR Angola
- verstärkte Berücksichtigung der ökonomischen, kommerziellen Interessen der
DDR, Ausbildung entsprechend den Schwerpunkten der ökonomischen Zusammenarbeit und den für den Anlagenexport der DDR notwendigen angolanischen Fachkräften in der DDR, Entsendung von Ausbildern aus der DDR, Ausrüstung der Lehrstätten in Angola
Anlage 2: Stand der Entwicklung der Zusammenarbeit mit der VR Angola auf dem
Gebiet der Berufsbildung

2. Beschluss vom 03. August 1984 zur Direktive über die Verhandlungen mit der Regierung der VR Angola zum Abschluss eines Regierungsabkommens  über die zeitweilige Beschäftigung und Qualifizierung angolanischer Werktätiger in Betrieben der DDR

Algerien:

1. Beschluss des Ministerrates zur Vorbereitung eines Abkommens mit der DRV Algerien über die zeitweilige Beschäftigung algerischer Werktätiger in Betrieben der DDR vom 23. Mai 1973NMRS

- in der Verhandlungsdirektive  wird betont, dass gegenüber Algerien eine exakte Abgrenzung zur Beschäftigung von Gastarbeitern in imperialistischen Staaten vorzunehmen" ist und zu betonen, dass "mit der Beschäftigung algerischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben eine engere Zusammenarbeit beider Völker erfolgt. das Prinzip der Gleichstellung algerischer und Werktätiger der DDR wird hervorgehoben. der Vorteil für die algerische Seite liege vor allem darin,
- dass die algerischen Werktätigen Erfahrungen in sozialistischen Betrieben erwerben
könnten,
- der Arbeitskräfteüberhang in Algerien abgebaut
- und eine Auswanderung in imperialistische Staaten verhindert würde.
Da die DDR noch über keine Erfahrungen mit der Beschäftigung von Werktätigen aus nichtsozialistischen Ländern verfüge, solle der Einsatz anfangs auf 300 bis 500 Personen beschränkt werden.
Der Transfer von 60% des Sozialversicherungsanteils und 30% des Arbeitseinkommens in konvertierbarer Währung werden als oberster Verhandlungsspielraum festgelegt.

2. Beschluss des Ministerrates vom 30. August 1973 über die Weiterführung der Verhandlungen mit der DVR Algerien zur Vorbereitung einer "Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Produktionserfahrungen  und der
Qualifizierung algerischer Werktätiger im Prozess produktiver Tätigkeit in sozialistischen Betrieben der DDR"

- Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des probeweisen Einsatzes von 500 algerischen Werktätigen unter der Leitung des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne
- Abschluss  einer Vereinbarung über den probeweisen Einsatz von 500 algerischen
Werktätigen ab März/April 1974 in Betrieben der Kohle- und Baustoffindustrie und des Landmaschinenbaus
- Nettolohntransfer in Höhe von 50%, Zahlung und Transfer von Kindergeld
- Beschränkung des Aufenthaltes auf das Gebiet der DDR
- Ausschluss  von Lohnsteuertransfer und Trennungsentschädigung

3. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 31. Januar 1974 über die Weiterführung der Verhandlungen mit der DRV Algerien zum "Abschluss eines Regierungsabkommens über die Zusammenarbeit bei der zeitweiligen Beschäftigung algerischer Werktätiger bei gleichzeitiger Vermittlung von Produktionserfahrungen sowie der Qualifizierung im Prozess produktiver Tätigkeit in sozialistischen Betrieben der DDR''

Festlegungen im einzelnen:
- vier Jahre Einsatz
- Absolventen der Grundschule
- Unterhaltszuschuss für Kinder in Algerien
- Gemeinschaftsunterkünfte
- Einreisekosten übernimmt DDR
- eine Heimreise pro Jahr
- Teillohntransfer
- Zollvergünstigungen für Geschenksendungen
- Aufenthalt ohne Familienangehörige
- Verlängerung der Aufenthaltsdauer zur Qualifizierung im Einzelfall
- Altersbegrenzung 24 bis 40jährige
- Gesundheitsuntersuchung vor der Einreise durch gemeinsame Ärztekommission
- bei Feststellung einer gesundheitlichen Untauglichkeit nach der Einreise ist andere
   Arbeit zu vereinbaren
- spezielles algerisches ONAMO-Reisedokument
- Gewährung eines zusätzlichen algerischen Feiertages

4. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 23. Januar 1975 zur Information über Ergebnisse des probeweisen Einsatzes von algerischen Werktätigen im Jahr 1974 in sozialistischen Betrieben der DDR und Vorschläge zur Weiterführung des Abkommens zwischen der DDR und der DVR Algerien NMRS

- 1975 Fortführung des Einsatzes von 2-3 Tausend algerischen Werktätigen

5. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 10. Dezember 1976 über die Weiterführung des Regierungsabkommens mit der DVR Algerien über die Zusammenarbeit bei der zeitweiligen Beschäftigung angolanischer Werktätiger in Betrieben der DDR

- 1977 Fortführung im bisherigen Umfang und Ersatz ausgeschiedener  algerischer
Werktätiger

6. Beschluss des Präsidiums des MR vom 17. Mai 1979 zur Veränderung des
Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates der DDR vom 10. Dezember 1976

- Weiterführung des Einsatzes algerischer Werktätiger in den Jahren 1977/1978 in dem vom Ministerrat beschlossenen Umfang von 4.200 algerischen Werktätigen sowie Ausdehnung auf weitere Betriebe

Italien

Beschluss des Ministerrates zum Protokoll zwischen der Regierung der DDR und der
Regierung der Republik Italien über die Regelung von Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Werktätigen vom 13. Januar 1981

Mongolei

Beschluss des Ministerrates zur Direktive für die DDR-Delegation zur XII: Tagung des Ausschusses für wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der Mongolischen Volksrepublik vom 17. September
1982  TOP 4 der Tagesordnung: Über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Berufsausbildung und über die zeitweilig Arbeit mongolischer Werktätiger in Betrieben der DDR (Vereinbarung vom 26.2.1982)     •

Sambia

Beschluss des Ministerrates über die gleichzeitige Geltung des Beschlusses des Sekretariates des ZK der SED vom 20. August 1980 über den Massnahmeplan zur Weiterführung der wirtschaftlichen Aktivitäten der DDR gegenüber der Republik Sambia vom 29. August 1980 (u. a. Ausbildung von 50 Facharbeitern und Ingenieurtechnikern auf den gebieten der Bunt- und Schwarzmetallurgie sowie des Maschinenbaus)

Syrien

Beschluss des Ministerrates über die Ergebnisse des Vorsitzendentreffens  im Gemeinsamen Wirtschaftsausschuss  DDR/SAR vom 12. August 1881 (u. a. Zustimmung über Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens über die zeitweilige Beschäftigung von 600 syrischen Werktätigen in Betrieben der DDR)

China

1. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates über die Grundsatzvereinbarung  und Direktive für den Abschluss von Ministervereinbarungen  zur zeitweiligen Beschäftigung und Qualifizierung chinesischer Werktätiger in ausgewählten sozialistischen IndustrieBetrieben  der DDR vom 4. April 1986
- zur Konkretisierung der Grundvereinbarung werden objektbezogene Ministervereinbarungen angestrebt; die Regelungen über die Einsatzbetriebe, die Anzahl, die gesundheitlichen Voraussetzungen, die Sprachausbildung, Unterbringung, Unterstützung durch die Einsatzbetriebe etc. enthalten, Grundvereinbarung für 10 Jahre,
-  u. a. :zwei bis vier Jahre Einsatzdauer,
- für18 bis 24jährige Werktätige aus China
- gesundheitliche Überprüfen durch chinesische Ärzte auf der Grundlage der
   DDR-Standards;
- Reisekostenteilung zwischen DDR und China; - Mindestlohnanspruch von 400 DM während der Sprachausbildung,
- 15 Tage "Bildungsurlaub" -pro Jahr
- Transfer von bis zu 60% des 350 DM übersteigenden Nettoarbeitseinkommens,
- Urlaubsreise nach zwei Jahren mit Kostenteilung DDR-China,

2. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates über die Bereitstellung von Valutamitteln zur Durchführung des Lohntransfers chinesischer Werktätiger vom 28. November 1986

- 3,8 Mio SW-Verrechnungswährung für 1987 und
- 12,9 Mio SW-Verrechnungswährung für 1988

3. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates über Festlegungen zur Realisierung der anlässlich des offiziellen Freundschaftsbesuches des Generalsekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, in der VR China getroffenen Vereinbarungen zur Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen vom 19. Februar 1987

-Objektvereinbarung auf dem Gebiet des Schienenfahrzeugbaus
   (VEB Schienenfahrzeugbau Dessau, Bautzen, Zittau)
-Vorbereitung des Einsatzes von 1100 Personen in Kohle- und EnergieBetrieben der  DDR

4. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates über die Direktive für das Auftreten der DDR-Delegation auf der V. Tagung des Wirtschaftsausschusses DDR - China vom 22. Mai 1989

- erfolgreiche Durchführung des Einsatzes von 1000 Werktätigen im Bereich
Schienenfahrzeugbau wird festgestellt;
- Bestrebungen Chinas, Grundvereinbarung zu seinen Gunsten zu verändern, sind zurückzuweisen (Erhöhung des transferierten Lohnanteils und Gewährung konvertierbarer Devisen, Trennungsentschädigung und Kindergeld, volle Übernahmen der Reisekosten durch die DDR, Überweisung von 50 % der Sozialversicherungsbeiträge an China)
- Erweiterung des projektbezogenen Einsatzes chinesischer Werktätiger

Kuba

1. Beschluss des Ministerrates über die zeitweilige Beschäftigung kubanischer
Werktätiger in Betrieben der DDR vom 8. Dezember 1977 (geplanter Einsatz von
7.500 kubanischer Werktätigen, beginnen ab 1978 mit 1000 Personen)

2. Beschluss des Ministerrates zur Direktive für die Verhandlungen mit der Regierung der Republik Kuba zur Vorbereitung eines Regierungsabkommens über die zeitweilige Beschäftigung kubanischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben der DDR vom 26. Januar 1978

3. Beschluss des Ministerrates über die Direktive für die DDR-Delegation
zur VIII. Tagung des gemeinsamen Ausschusses für wirtschaftliche und wissenschaftlich - technische Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Republik Kuba vom 02. Februar 1978 (Abschluss des Abkommens unter Ziff. 2 ist anzustreben)

4. Beschluss des Ministerrates zur Ergänzung der Verhandlungsdirektive zum Abschluss eines Ankommens über den Einsatz kubanischer Werktätiger vom 06. April 1978

5. Beschluss des Ministerrates über die Durchführung des Abkommens vom 03. Mai
1978 mit der Regierung Kuba über die zeitweilige Beschäftigung kubanischer
Werktätiger in sozialistischen Betrieben die DDR vom 07. Juli 1978

6. Beschluss des Ministerrates vom 28. März 1979 über die Übernahme des Beschlusses des Politbüros der SE vom 20 März 1979 über die Direktive für die Delegation der DDR zur IX: Tagung des Gemeinsamen Ausschusses für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Republik Kuba (Geheimhaltungsgrad aufgehoben am 02.10.1990 - betrifft alle WS Weisungen zu Kuba)

7. Beschluss des MR vom 27. Juli 1979 über die Finanzierung der Mehraufwendung beim Einsatz kubanischer Werktätiger auf der Grundlage des Regierungs abkommens vom 03. Mai 1978

8. Beschluss vom 25. August 1986 über die Finanzierung der mark- und valutaseitigen Aufwendungen für den Einsatz von 1.000 kubanischen Werktätigen in den Betrieben des Ministeriums der Leichtindustrie

9. Beschluss vom 08. Dezember 1988 über die Verlängerung des zeitweiligen Einsatzes kubanischer Werktätiger

Vietnam

1. Beschluss vom 08. Januar 1976 über die Verhandlungsdirektive zum Einsatz vietnamesischer Bürger in Betrieben und Einrichtungen der DDR
2. Beschluss vom 03. Februar 1978 über die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der DDR und der Sozialistischen Republik Vietnam SRV

3. Beschluss vom 15. November 1979 über die Direktive für die Verhandlungen mit der Regierung der SRV zur Vorbereitung eines Regierungsabkommens über die zeitweilige Beschäftigung vietnamesischer Werktätiger in Betrieben der DDR

4. Beschluss vom 29. Januar 1980 über die Übernahme des Beschlusses des ZK der
SED vom 21. Januar 1980 über die Direktive für die DDR-Delegation zur-  Tagung des Wirtschaftsausschusses DDR

5. Beschluss vom 27. März 1980 zum Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der SRV über die zeitweilige Beschäftigung und Qualifizierung vietnamesischer Werktätiger in Betrieben der DDR

6. Beschluss vom 24. Juli 1980 über die Durchführung des Abkommens vom 11. April
1980 mit der Regierung der SRV über die zeitweilige Beschäftigung und
Qualifizierung vietnamesischer Werktätiger in Betrieben der DDR

7. Beschluss vom 17. September 1982 zur Direktive für die DDR-Delegation zur XI:
Tagung des Wirtschaftsausschusses DDR/SRV

8. Beschluss vom 11. Dezember 1986 über die Fortsetzung der Arbeitskräftekooperation mit der SRV (Übernahme des Beschlusses des Politbüros des ZK der SED vom 9.12.1996)

9. Beschluss vom 01. April1987 über die Übernahme des Beschlusses des Politbüros des ZK der SED vom 31. März 1987 zur Information über den zusätzlichen Einsatz von 17.570 vietnamesischen Werktätigen in Betrieben der Leichtindustrie und deren Unterbringung in der DDR

10. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR vom 30. September 1997 über Übernahme des Beschlusses des Sekretariats des ZK der SED vom 23. September 1987 über Maßnahmen zur Sicherung der Neuanreisen vietnamesischer Werktätiger und ihres Einsatzes in sozialistischen Betrieben der DDR im Jahre 1988

11. Beschluss vom 14. Dezember 1987 zur Direktive für die DDR Delegation zur XIV: Tagung des Wirtschaftsausschusses  DDR/SRV

12. Beschluss Ministerrates der DDR vom 09. Februar 1989 zur Information über die Beschäftigung und
Qualifizierung vietnamesischer Werktätiger in Betrieben der DDR
-Limitierung der Gegenstände, die durch Vietnamesen innerhalb von fünf Jahren  Einsatzzeit ausgeführt werden  dürfen (zur Sicherung  der versorgungspolitischen Lage in der DDR)

13. Beschluss  Ministerrates der DDR vom 09. Februar  1989 zur Ordnung über Aufgaben  der Betriebe und örtlichen  Staatsorgane im Zusammenhang mit der Schwangerschaft vietnamesischer Frauen, die auf der Grundlage zweiseitiger Regierungsabkommen zeitweilig  in Betrieben der DDR arbeiten
- Anforderungen der produktiven Arbeit bei gleichzeitiger Qualifizierung und
Schwangerschaft nicht möglich
- Verhütungsberatung durch die Betriebe
- Rückkehr bei fehlendem Wunsch  zum Schwangerschaftsabbruch
- Unterbringung bei Entbindung in der DDR sofern Reisefähigkeit nicht besteht
- Ausschluss der geburtsfördernden Leistungen (1000.-DM und Babyjahr)

- Ende des Arbeitsverhältnisses nach Niederkunft mit Ablauf des Wochenurlaubs bzw. Ausreise
- Arbeitsverhältnis kann bestehen bleiben,  wenn Betreuung  des Kindes
gewährleistet ist
- Kind kann auf Wunsch der Frau nach Vietnam gebracht  werden,  danach
Fortsetzung der Tätigkeit in der DDR
- Kindesvater kann Heimaturlaub für die Begleitung von Mutter und Kind nutzen

Mocambique

1. Beschluss  Präsidium des Ministerrates der DDR vom 12, Oktober 1978 zur Direktive  für die Verhandlungen mit der Regierung der Volksrepublik Mocambique VRM zur Vorbereitung eines Regierungsabkommens über die zeitweilige Beschäftigung mocambiquanischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben der DDR
- 1979/1980 insgesamt. 2000 Personen

2. Beschluss  des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 31. Januar 1979 über den Freundschaftsbesuch einer Partei- und Staatsdelegation unter Leitung des Generalsekretärs des ZK er SED der VR Angola, in der Republik Sambia und der VR Mocambique
- Abschluss eines Abkommens über die Beschäftigung von 2.000 Mocambiquanern in der DDR

3. Beschluss  des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 31. Mai 1979 über die Durchführung des Abkommens vom 24. Februar  1979 mit der Regierung der VR Mocambique über die zeitweilige Beschäftigung mocambiquanischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben der DDR

4. Beschluss  des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 26. Juni 1980 über Maßnahmen zur Realisierung der mit der VRM für das Jahr 1980 abgeschlossenen Vereinbarung zum Einsatz von mocambiquanischen Werktätigen in der Volkswirtschaft der DDR
- Übernahme des Beschlusses des Sekretariates des ZK der SED vom 28. Mai 1980 über den Einsatz von 3000 Mocambiquanern im Jahr 1980
 
5. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 30 März 1984 zur aktualisierten Konzeption und zu den Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der ökonomischen, wissenschaftlich-technischne und kulturellen Beziehungen zwischen der DDR und der VR Mocambique
- Ziffer  6.4. die Maßnahmen der DDR zur Unterstützung der VR Mocambique auf dem Gebiet der Berufsausbildung und Qualifizierung mocambiquanischer Kader in der DDR einschließlich der schulischen und beruflichen Ausbildung von 900 mocambiquanischen Schülern an der Schule der Freundschaft in Staßfurt sind weiterzuführen
- alle Ausbildungseinrichtungen sind vorrangig auf die Schwerpunkte der
ökonomischen Zusammenarbeit zu konzentrieren
- Verlängerung des Einsatzes der Werktätigen in der DDR über 4 Jahre hinaus, um abzusichern, dass ihr Einsatz zielgerichtet in den Objekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit DDR erfolgt

6. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 03. April 1985 zur begrenzten Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens mit der Regierung der VR Mocambique über die Beschäftigung mocambiquanischer Werktätiger in der DDR     •
- 1000 Personen in 1985
- Ärzteteam überprüft vor der Einreise in Mocambique die gesundheitliche Eignung der Werktätigen

7. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 25. November 1985 zum Bericht über die Ergebnisse der Beratungen mit einer Delegation der VR Mocambique unter Leitung des Mitgliedes des Poltbüros und Sekretär für Wirtschaftspolitik des ZK der FRELIMO-Partei in Berlin, Marcelino dos Santos, in der Zeit vom 13.-20. Oktober 1985 in Berlin     •
-zusätzlich 2.000 Personen in 1996

8. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 23. Dezember 1985 über Maßnahmen zur Weiterführung der zeitweiligen Beschäftigung mocambiquanischer Werktätiger in Betrieben der DDR

9. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 29. August 1986 über die Direktive für die Durchführung des Treffens der Vorsitzenden des Gemeinsamen Wirtschaftsausschusses DDR –VR Mocambique
-Ziffer 1.6. Maßnahmen zur Steigerung der planmäßigen Rückführung durch die
VR Mocambique
- 1.7. Der Einsatz mocambiquanischen. Werktätiger in soz. Betrieben der DDR ist entspr. den Beschlüssen zu realisieren, um damit einen Beitrag zum Abbau des DDR  -Guthabens zu leisten

10. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 30. März 1988 über Maßnahmen zur Sicherung der Neueinreise von zusätzlich 3.500 mocambiquanischen. Werktätigen und ihres Einsatzes in sozialistischen Betrieben der DDR im Jahre 1988

11. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 07. Juli 1988 über Maßnahmen zur Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der DDR und der VR Mocambique bis 1995 im Sinne einer
beiderseitig befriedigenden Lösung zum Abbau des Guthabens der DDR
(Übernahme des Beschlusses des Politbüros des ZK der SED vom 28, Juni 1988)
- Die VRM ist nicht in der Lage, weder durch Zahlungen in konvertierbaren Devisen noch durch Warenlieferungen, die Forderungen der DDR aus bisherigen
Lieferungen und Leistungen bis 31.12.1987 und in den Folgejahren zu begleichen. Deshalb wird für die weitere Gestaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit DDR -Mocambique vorgeschlagen:
- den Einsatz mocambiquanischen. Werktätiger in der DDR von durchschnittlich 16.5000 Ende 1988 ab 1989 auf 18.000 zu erweitern. Damit wird der wirksame Beitrag zum Abbau des Guthabens der DDR gesichert
- über Pflichtransfer Reduzierung des DDR-Guthabens
- ab 1991 ist Mocambique. wieder in den Planteil NSW umzustellen
- Erhöhung in 1990 auf 20.000 Personen

12. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 21. Oktober 1988 zur Direktive für die Durchführung des Treffens der Vorsitzenden des Gemeinsamen Wirtschaftsausschusses DDR
- Ziffer 2 Schule der Freundschaft:
Rückführung von 840 Jugendlichen nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Ende
1988
- Verrechnung des Bestandes der DDR in mocambiquanischen. Landeswährung mit einem Teil des durch die mocambiquanischen. Werktätigen in der DDR zu erbringenden Transfers

13. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 10. Februar 1989 zur Regelung der Forderungen der DDR (Aktivsalden) 1987-1990 gegenüber der VR Mocambique  unter Berücksichtigung des weiteren Einsatzes von mocambiquanischen. Werktätigen in der DDR
- Übernahme des Beschlusses des Sekretariates des ZK der SED vom 01. Februar
1989
- der Ausarbeitung des Fünfjahrplanes 1991-1995 ist die Zuführung von
Arbeitskräften aus Mocambique. entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten zugrunde zu legen. Auf dieser Grundlage ist die Höhe des Einsatzes der Arbeitskräfte mit der VR Mocambique zu vereinbaren

14. Beschluss des MR vom 01. Juni 1989 zur Übernahme der sich aus dem Beschluss des Politbüros des ZK der SED zum Bericht über den offiziellen Freundschaftsbesuch des Präsidenten des VRM ergebenden Aufgaben
- der Wunsch der mocambiquanischen Seite nach Entsendung weiterer Arbeitskräfte ist zu prüfen (Sklavenhandel im 20. Jahrhundert/Anmerke. Lubanda!)

15. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 12. Oktober 1989 über Maßnahmen zur Sicherung der Anreise von 6.000 mosambiquanischen. Werktätigen und ihres Einsatzes in sozialistischen Betrieben der DDR im Jahre 1990
- 1990 => 2000 Personen als Ersatz für Ausreise und 4000 zusätzliche Anreise
- Unterbringung ohne zusätzliche Fonds zu sichern
- ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen sind so zu organisieren, dass die wöchentliche Anreise gesundheitlich geeigneter mocambiquanischen. Werktätiger während des ganzen Jahres 1990 garantiert wird     •
- materielle Fonds zur Absicherung der Tauglichkeitsuntersuchungen sind zu sichern
- für  den Lohntransfer für die neueinreisenden  4000 werktätigen erfolgen keine anteiligen Warenlieferungen von 40%

Ungarn

(Ministerratsbeschluss nicht eingesehen, weil nicht vorhanden) lediglich
Abkommen der Regierung der DDR mit der Regierung der UVR vom 26. Mai
1967 über die zeitweilige  Beschäftigung junger ungarischer Werktätiger  zum
Erwerb praktischer Berufserfahrungen in sozialistischen Betrieben der DDR

Ziel des Abkommens laut Beschluss zu 6.:
- Abbau des in der UVR bestehenden Arbeitskräfteüberhangs  und Sicherung der
Arbeitskräftelage in territorialen Schwerpunkten der DDR

1. Beschluss des MR vom 06. Dezember 1967 zur Direktive über die Verantwortung der zentralen staatlichen Organe bei der Planung und dem Einsatz der ungarischen
Werktätigen entsprechend dem Regierungsabkommen vom 26. Mai 1967

-Ziff. 3. Bildung eines Arbeitsstabes beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne zur
Durchführung der in der Direktive festgelegten Aufgaben (4 zusätzliche Planstellen)
- Einreise ohne Familienangehörige, überwiegend unverheiratete Personen
- Unterbringung in Wohnkomplexen mit Mindestausstattung der Zimmer, aber
Baracken nur, wenn auch Deutsche dort wohnen/ z.B. Monteure
- kulturelle und soziale Betreuung durch die Räte der Bezirke
- Mietbindung 30,- Mark
- Ausschluss von Rentenansprüchen
- Integration in die Kollektive angestrebt
- arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung mit DDR-Bürgern

2. Auszug aus Protokoll des Präsidiums des Ministerrates der DDR, -Sitzung vom 26. Mai 1971:
- Erhöhung der Überweisungssätze für Lohnsteueranteile auf 75% und der
Sozialversicherungsanteile auf 60% in Anlehnung an das Abkommen mit VR Ungarn

3. Beschluss des MR vom 28. März 1972 über die Weiterführung des Regierungsabkommens  mit der UVR vom 26. Mai 1967 über die zeitweilige Beschäftigung ungarischer Werktätiger in der DDR

-Verlängerung des Regierungsabkommens  bis 1980
-Entsendung junger Facharbeiter aus der DDR nach Ungarn-5-10% der ungarischen Werktätigen

4. Beschluss des MR vom 18.bApril 1973 zur Durchführung der XII Tagung des Ausschusses für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR - UVR

- Abschluss eines neuen Regierungsabkommens über die Zusammenarbeit bei der zeitweiligen Beschäftigung junger ungarischer Werktätiger zum Erwerb praktischer

Berufserfahrungen und zur beruflichen  Qualifizierung in sozialistischen Betrieben beider Staaten
- 1976-1980  jährlich 2.500 bis 4.000 ungarische Jugendliche in der DDR sowie
300 bis 600 Jugendliche  aus der DDR in Ungarn

5. Beschluss des Ministerrates der DDR vom 18. April 1973 über den Abschluss eines "Abkommens ....für den Zeitraum 1976 bis 1980."

- Beschäftigungsdauer 2-3 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung
- Vertragspartner gewähren den beschäftigten keinen ständigen Aufenthalt
- ständiger Aufenthalt kann bei Eheschließung beantragt werden
- bei ständiger Genehmigung des Aufenthaltes in der DDR findet Abkommen keine Anwendung mehr

6. Beschluss des Ministerrates der DDR vom 1. November 1973 zur Angleichung der Bedingungen des mit der Ungarischen Volksrepublik  bestehenden Regierungsabkommens über die zeitweilige  Beschäftigung von Werktätigen an das Regierungsabkommen mit der Volksrepublik Polen
- die für die polnischen Werktätigen wirksam gewordenen  Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen können auch für ung. Werktätige angewendet werden:
- Trennungsentschädigungen
- Erstattung  von Heimreisekosten
- Senkung des Mietsatzes auf 20 Mark, wenn der werktätige seine Kleidung selbst kauft und pflegt.
- Anerkennung des Nationalfeiertages als gesetzlichen Feiertag
- Familienbeihilfe, Betreuereinsatz
- Überweisung der Lohnsteuern in Höhe von 100 %
- bezahlte Freistellung von 3 Monaten für berufliche  Bildung
- Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für ledige Mütter zur Vermeidung des
Abbruchs des Arbeitsvertrages

7. Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR vom 17. Januar 1974 über die Ergänzung des Regierungsabkommens mit der Ungarischen VR über die zeitweilige Beschäftigung junger Werktätiger vom 7. Mai 1973 in Angleichung  an die Bedingungen des Regierungsabkommens mit der VRP

8 Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 15. Januar 1979 zur Durchführung  des Abkommens vom 07. Mai 1973 über die zeitweilige  Beschäftigung im Jahr 1979

9. Beschluss des Ministerrates der DDR vom 14. August 1979 über die Beendigung  der zeitweiligen Beschäftigung  ungarischer Werktätiger in Betrieben der DDR auf der Grundlage  des Regierungsabkommens vom 07. Mai 1973 mit der UVR

- Regierung der UVR ist nicht bereit, das Abkommen für den Zeitraum nach 1980 zu verlängern
- weitere Beschäftigung kann von den Ministerien mit den Delegierungsorganen der
UVR vereinbart werden zu den Einsatzbedingungen des Abkommens von 1973
- als Ausgleich für den schrittweise bis 1983 auslaufenden Einsatz ungarischer
Werktätiger in Betrieben der DDR im Rahmen des Regierungsabkommens ist die
Beschäftigung anderer ausländischer Werktätiger auf der Grundlage bestehender bzw. in Vorbereitung befindlicher Regierungsabkommen anzustreben
- insgesamt ca. 37.000 Ungarn in 150 Betrieben der DDR sowie 760 Facharbeiter
der DDR in 8 ungarischen Betrieben; gegenwärtig 4.000 in 45 DDR-Betrieben und
330 in 6 ungarischen Unternehmen
- Erfüllung der ungarischen Verpflichtungen jährlich ca. 80% wegen wachsendem
Arbeitskräftebedarf in der UVR
- Ersatz der bisherigen Werktätigen durch solche anderer Länder, inbesondere. aus Kuba, Algerien

Polen

1. Beschluss des Ministerrates der DD vom 10 Mai 1971 zur Direktive für die Beratung der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses  DDR - VR Polen über den Einsatz polnischer Werktätiger in Betrieben der DDR

- 8.000 polnische Werktätige in Betrieben der DDR im Jahr 1971
- polnische Seite macht den Einsatz der Werktätigen von zusätzlichen
Warenlieferungen abhängig
- DDR strebt Einsatz von polnischen Werktätigen ohne Bindung an die Betrieben für zusätzliche Warenlieferungen an

2. Beschluss des Ministerrates der DDR vom 28. April 1971 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der VRP über die zeitweilige Beschäftigung polnischer Werktätiger in Betrieben der DDR

- plus 7 Planstellen für das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne zur Umsetzung des Abkommens
- Beschäftigungsdauer 2-3 Jahre, davon 2 Jahre max. 1/3

3. Protokollauszug Sitzung des Präsidiums des Ministerrates der DDR vom 09. Februar 1972: Vereinbarung über den Einsatz polnischer Werktätiger aus Grenzwojewodschaften in Betrieben der Grenzbezirke der DDR vom 17. März 1966 ist wie folgt zu ändern:
- Auszahlung des Nettolohns bis zu 100 % in MARK

4 Beschluss des MR vom 31. Januar 1973 zum Einsatz polnischer Werktätiger in
Betrieben der DDRNMRS
-zur Weiterführung des Abkommens sind Vergünstigungen anzubieten:
-Trennungsentschädigung, bezahlte Heimfahrten, 100 % Lohnsteuern werden an die VRP überwiesen 10.000 Personen Ausgleichszahlung 600 M pro Jahr+ Person an VRP, Mietbegrenzung auf 20 M mtl.

5.
Beschluss des Präsidiums des MR vom 28. November 1975 über den Abschluss des Jahresprotokolls für 1976 zum Abkommen mit der Regierung der VRP über die zeitweilige Beschäftigung polnischer Werktätiger in Betrieben der DDR/(VMRS

- 1976 6.440 Personen
- Verlängerung der Arbeitsverträge auf 4 Jahre möglich

- 1975 konnte Polen die vereinbarte Zahl der Arbeitskräfte nicht erfüllen, vereinbartet Ziele für die Jahre bis 1980 werden deshalb zu verringern sein

6. Beschluss der PMR vom 22. Oktober 1980 über die Direktive für Verhandlungen mit der Regierung der VR Polen über die Arbeitskräftekooperation in den Jahren 1981 bis 1985
- Übernahme des Beschlusses des Sekretariates des ZK der SED vom 14. Oktober
1980
- Bereitschaft der DDR zur Fortführung unter den bisherigen Bedingungen
- bei weiteren Forderungen der VR Polen ist kein neues Abkommen anzustreben
- Vereinbarung über die Beschäftigung in Grenzgebieten ist fortzuführen

7. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 07. Januar 1985 über Ausgleichszahlungen für Leistungen der Sozialversicherung an die VR Polen, entsprechend dem Arbeitskräfteabkommen und der Grenzpendlervereinbarung

8. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 13. Dezember 1985 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens mit der Regierung der VRP über die Beschäftigung polnischer Werktätiger in der DDR

- Verlängerung des Abkommens bis 31.12.1997 bzw. 1990
- Erhöhung der Ausgleichszahlungen von 600 auf 800 Mark und der
Lohnsteuerabführungen von 500 auf 525 Mark pro Person

9. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 28. Dezember 1987 über die Fortsetzung der Arbeitskräftekooperation mit der VR Polen

-Übernahme des Beschlusses des Sekretariates des ZK der SED
vom 17. Dezember 1987

- Fortsetzung des Beschäftigung von Pendlern
- Beibehaltung des Grundsatzes, dass polnischen Werktätige zu gleichen Bedingungen wie DDR-Werktätige zu beschäftigen sind und Zurückweisung anderslautender Forderungen
- Rahmen für die Erhöhung von Abführungen und Ausgleichszahlungen
- Abweisung der polnischen Forderung nach Überweisung aller Leistungen an die VR Polen als kommerzielle Zahlungen, diese Zahlungen tragen nichtkommerziellen Charakter

10. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 27. Mai 1988 über die Fortsetzung der Arbeitskräftekooperation mit der VR Polen

- Übernahme des Beschlusses des Sekret. des ZK der SED vom 18. Mai 1988

- Bericht über die Verhandlungen im April 1988 in Warschau:
- Fortsetzung des Einsatzes polnischer Werktätiger in den nächsten 10 Jahren entsprechend neuem Abkommenstext

- Durchsetzung der Forderung, dass Ausgleichszahlungen (Sozialversicherung SV-Beiträge, Werbekosten, Beitrag für gesellschaftliche  Fonds) weiterhin nichtkommerzielle Zahlungen sind
- Bereitschaft der VR Polen Mindestgrößen der Delegierung bis 1990 zu vereinbaren (Erhalt von 3.250 im grenznahen Raum und bei Werktätigen mit Unterkunft den gegenwärtigen Stand von 2.630 auf 5.000 auszudehnen
- VRP fordert Trennungsgeld von 7 DM pro Tag
- Babyjahr
- Durchschnittslohn während des 4wöchigen Einführungslehrganges – bisher wurde
Mindestlohn gezahlt

11. Beschluss des Präsidium des Ministerrates der DDR vom 5. August 1988 über Beschluss zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der VR Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Beschäftigung polnischer Werktätiger in Betrieben der DDR

Zusammenfassung:

- Das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne bzw. späteres Staatssekretariat von Beginn an mit dem Arbeitskräfteimport befasst als bevollmächtigter Abkommenspartner der DDR-Regierung sowie Koordinierung innerhalb der DDR  (Ministerratsbeschluss vom 6.12.67)
- Ziel aller Regierungsabkommen war die Stärkung der Volkswirtschaft der DDR
- ökonomische Erfordernisse waren Grundlage für den Umfang und die Struktur der
Arbeitskräfteimporte
- DDR hat  in den 70er Jahren erhebliche Anstrengungen für die Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte AK unternommen und immer weitere Vergünstigungen gewährt, trotzdem konnte der vereinbarter Umfang von Ungarn und Polen nicht erreicht werden