Arbeitskräfteimport aus Polen

Der Beschluss des Ministerrates der DDR vom 10. Mai 1971 sah vor 8000 polnische Werktätige in Betrieben der DDR einzusetzen. In der DDR fehlten sie in Polen konnte man sie entbehren. Die polnische Regierung macht aber die Arbeitskräfteüberlassung von zusätzlichen Warenlieferungen aus der DDR abhängig. Die Beschäftigung sollte 2-3 Jahre dauern. An der Grenze zwischen Polen und der DDR gab es bereits Vereinbarungen seit 1966, die vorsahen, dass Polen in den Grenzbetrieben arbeiten konnten und ihren Nettolohn zu 100% in Mark ausbezahlt bekamen.
Vom 31. Januar 1973 datiert ein Ministerratsbeschluss zum Einsatz polnischer Werktätiger, der folgende Vergünstigungen vorsah: Trennungsentschädigung, bezahlte Heimfahrten, Mietbegrenzung auf 20 Mark im Monat. Für 10.000 Beschäftigte erhielt Polen zudem 600 Mark Ausgleichszahlung für die Sozialversicherung pro Jahr und pro Person. Die Lohnsteuer wurde zu 100% an Polen abgeführt. 1976 sah das Jahresprotokoll zum Regierungsabkommen 6.440 polnische Arbeiter vor. 1975 konnte Polen die vereinbarte Zahl der Arbeitskräfte nicht erfüllen. Jetzt waren auch auf 4 Jahre verlängerte Arbeitsverträge möglich. Von 1980 bis 85 schraubte Polen seine Forderungen immer höher. Damit stand die Arbeitskräftekooperation auf der Kippe. 1985 leistete die DDR erneut Ausgleichszahlungen für Leistungen der Sozialversicherung. Im Dezember 1985 wurden das Arbeitskräfteabkommen und die Grenzpendlervereinbarung erneuert. Die Ausgleichszahlungen in Richtung Polen wurden von 600 auf 800 Mark und die Lohnsteuerabführung von 500 auf 525 Mark pro Person erhöht. 1987 beschloss der Ministerrat die erneuten polnischen Forderungen nach Überweisung aller Leistungen als kommerzielle Zahlungen zurückzuweisen. Die Polen wurden zu gleichen Bedingungen wie die DDR-Bürger beschäftigt. Die höheren Ausgleichszahlungen und Abführungen behielten ihren nichtkommerziellen Charakter. Hier konnte sich später auch die Gewerkschaft Solidarność nicht durchsetzen.
Im April 1988 wurde in Warschau vereinbart, in den nächsten 10 Jahren weiterhin Pendler und Arbeiter in der DDR-Produktion einzusetzen. Man hatte die Vorstellung 3.250 Pendler im grenznahen Raum und 5000 Arbeiter in anderen Regionen, in denen die DDR dann Wohnunterkünfte stellen sollte, einzusetzen. Die Polen forderten 7 DM Trennungsgeld pro Tag, das bezahlte Babyjahr und mehr Geld während des Einführungslehrganges. All das zerbrach mit der Wende 1989/90 und der Abwicklung der Volkseigenen Betriebe in der DDR.

Die DDR hatte in den 70er Jahren viele Anstrengungen unternommen, um ausländische Arbeitnehmer zu gewinnen und immer mehr Vergünstigungen gewährt. Der vereinbarte Umfang, die auf dem Papier stehenden Zahlen der Arbeitskräfte-Importe aus Polen und Ungarn wurden jedoch nicht erreicht.

 

© 2012 Gabriele Lubanda – Politische Beschlüsse zu Ausländerinnen und Ausländern in der DDR – eine exemplarische Übersicht –