Arbeitsgruppe "Ausländerfragen" des Runden Tisches
Die AG "Ausländerfragen" verabschiedete am 12. März 1990 Leitlinien für die Ausländerpolitik der DDR und legte darin nach Beratungen am 29. Januar, 2. und 5. Februar 1990 ihren Standpunkt zur Stellung von Ausländern in einer künftigen Verfassung der DDR dar.
Das gipfelte in der Forderung nach gleichen Rechten für Ausländer, die ihren Wohnsitz in der DDR genommen haben oder überwiedend hier leben, auf Arbeit, Wohnraum, Bildung, soziale Sicherheit als grundlegende Menschenrechte.
Eine neue Qualität des Miteinanders sollte gefördert werden: mit Klärung der Rechtslage von "Asylanten und Einwanderern", Berufung von Ausländerbeauftragten bei Regierungen und Kommunen, Kinder- und Jugendreisen in alle Welt, Unterstützung von Intergrationsprojekten, Bewahrung kultureller Identität, sowie breiter Öffentlichkeitsarbeit.
AG "Ausländerfragen" beschließt LEITLINIEN am Runden Tisch
AG Ausländerfragen des Runden Tisch - Le[...]
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Die ausländerpolitischen Vorstellungen des Runden Tisches
Mehrere Mitglieder der Arbeitsgruppe Ausländerfragen haben später Verantwortung im Bereich der Ausländerpolitik übernommen:
Anetta Kahane (Initiative Frieden und Menschenrechte) als Ausländerbeauftragte des Magistrats von Berlin (Ost), Valeri Tschechowski (FDGB) als einer der ersten kommunalen Ausländerbeauftragten im Land Brandenburg, Klaus Pritzkuleit (Kirchliche Ausländerseelsorge) als Abteilungsleiter der Ausländer-Beauftragten des Ministerrats, Almuth Berger war ab 3.10.90 als Ausländerbeauftragte der neuen Bundesländer in der Gemeinsamen Einrichtung der Länder tätig und wurde Anfang 1991 als erste Landesbeauftragte in den neuen Ländern vom Brandenburger Kabinett berufen.
Die ausländerpolitischen Ziele des Rund[...]
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Mit den "Leitlinien für die Ausländerpolitik in der DDR" und der Einsetzung einer Ausländerbeauftragten waren durch die "Arbeitsgruppe Ausländerfragen" am Zentralen Runden Tisch wesentliche Anstöße für eine neue Ausländerpolitik gegeben worden, auch wenn in der konkreten Umsetzung dann viele Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. In den wenigen Monate, in denen die DDR noch existierte, wurde es zunehmend schwieriger, ja geradezu unmöglich, neue, eigenständige Gesetze gerade im Ausländerbereich zu realisieren, die eine andere Intention als die in der Bundesrepublik existierenden Gesetze vertraten. So hatte weder ein an der Genfer Flüchtlingskonvention orientiertes Asylrecht noch ein Ausländergesetz, das die neue Qualität eines Miteinanders in einer pluralen Gesellschaft im Blick hatte, damals eine Chance. Trotz vieler Einschränkungen und notwendiger Kompromisse gingen jedoch vom Büro der Ausländerbeauftragten wichtige Impulse aus, z.B. bei der Aufnahme jüdischer Flüchtlinge aus der Sowjetunion oder bei der Änderung der Regierungsabkommen und dem später durchgesetzten Bleiberecht für Vertragsarbeiter. Nicht zuletzt ist die Einrichtung von Ausländerbeauftragten in den neuen Ländern auf Landes - und kommunaler Ebene sehr weitgehend realisiert worden.
Es bleibt ein Verdienst der Gruppe am Runden Tisch, dass "Ausländer in der DDR" ein wichtiges Thema wurde - in der Politik, in der Gesellschaft und in der Öffentlichkeit - , und dass die konkrete Arbeit für Ausländer und mit Ausländern immer wieder an den Ansprüchen einer menschenrechtlich, an der Würde jedes einzelnen orientierten Politik gemessen wird.