Über kein anderes Verfahren als das obengenannte ist ein Aufenthalt in Deutschland möglich, um hier eine Anstellung zu finden.
Asylanträge zwecks
Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme werden grundsätzlich abgelehnt und führen nicht zu einem Aufenthalt.
Sie führen zu Leid und Verarmung, was im Herkunftsland durch die Familie noch abwendbar wäre. Aber die Schlepper nehmen einem noch das letzte Geld auf einem
lebensgefährlichen Weg, an dessen Ende die Zurückweisung ins Heimatland steht.
Familienzusammenführung, Heirat oder elterliche Sorge für ein deutsches Kind sind zeitlich begrenzt, mit Verpflichtungen verbunden und müssen vom Herkunftsland aus in
Deutschland beantragt werden. Sie sind langwierig, kostspielig und selten. Und man muss Deutsch sprechen und das hier lesen können.
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Vielleicht möchten Sie uns behilflich sein, über ein Schicksal, ein Ereignis aus der Zeit zwischen Frühjahr 1989 und Sommer 1991 berichten? Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme freuen!
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Dipl.-Journalist Rainer Wendt
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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